LIEFER- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN der PHYLOKARTE Print GmbH

1. Gültigkeit
a)    Die nachfolgenden Liefer- und Verkaufsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil jedes zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Vertrages. Sie gelten mit der Annahme des Angebotes vom Käufer als angenommen und zwar auch für künftige Geschäfte. Dies gilt insbesondere für Auslieferungen aufgrund von (fern-)schriftlichen oder (fern-)mündlichen Bestellungen.

b)    Sollte aus irgendwelchem Grunde eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein, so wird hierdurch die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c)    Für alle Lieferungen sind ausschließlich die Bedingungen des Verkäufers maßgebend, auch wenn der Vertragspartner etwas anderes bestätigt. Stillschweigen des Verkäufers gilt in keinem Falle als Anerkennung.

d)    Die Angebote sind – soweit nicht anderweitig bezeichnet – freibleibend. Alle Angaben wie Maße, Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen und Farben sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt.

e)    Abreden und Zusicherungen, einschließlich derjenigen unserer Vertreter oder sonstigen Betriebsangehörigen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Preise
a)    Preise sind – soweit nicht anderweitig bezeichnet – freibleibend. Alle Preisangaben beziehen sich auf die angebotenen bzw. die im Lieferungsvertrag vereinbarte Art und Menge der bestellten Ware. Änderungen der Art und Menge gegenüber dem Angebot oder der Auftragsbestätigung – soweit diese zulässig sind – berechtigen uns, andere Preise zu stellen, soweit nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist.

b)    Unter Preis bzw. Einheitspreis ist immer der Nettowarenwert OHNE Mehrwertsteuer zu verstehen. Die Preise erhöhen sich um den am Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung geltenden Mehrwertsteuersatz.

3. Lieferung und Versand
a)    Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Die in den Angeboten, Auftragsbestätigungen und sonstigen Schriftstücken angegebenen Lieferzeiten sind ungefähre Zeiten. Sie werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen entbindet nicht von der Abnahmeverpflichtung.

b)    Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, bis die Lieferschwierigkeiten behoben sind, ohne dass eine Verpflichtung für uns besteht, eine spezielle Einwirkung der höheren Gewalt auf unsere Liefermöglichkeiten nachzuweisen. Der höheren Gewalt stehen andere Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, einerlei ob sie in unserem Betrieb oder dem Betrieb des Lieferanten eintreten.

c)    Der Versand geschieht auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Für Verluste und Schäden auf dem Transport, auch bei Franco¬lieferungen, übernehmen wir keine Haftung. Schadenansprüche müssen auf der Empfangsstation, bzw. bei der Abnahme der Sendung durch den Abnehmenden angemeldet werden. Maßgebend für das Gewicht, bzw. die Stückzahl ist das von uns bei der Versendung festgestellte und beurkundete Ergebnis.

4. Beanstandung
a)    Der Besteller hat die Ware sofort nach Empfang zu untersuchen und uns schriftliche Anzeige zu erstatten, falls die gelieferte Ware hinsichtlich der Menge oder Beschaffenheit zu beanstanden ist. (Wegen der speziellen Verarbeitung der Phylokarte können kleinere Mängel graphischer Art bei diesem Produkt keine Mängelrüge begründen) Schriftliche Anzeigen, die später als 5 Tage nach Empfang der Ware bei uns eingehen, gelten als verspätet. Der Käufer muss uns Gelegenheit geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.

b)    Wird die Ware mit Recht beanstandet, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl zum Preisnachlass, zur Zurücknahme der Ware oder zu einer Ersatzlieferung berechtigt. Der Verkäufer haftet für rechtzeitig gerügte Mängel jeglicher Art mit keiner höheren Summe als dem anteiligen Rechnungsbetrag, der dem bemängelten Lieferanteil entspricht. Eine Haftung und Schadenersatz über den Rechnungsbetrag hinaus sind ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für den Fall, dass eine andere Ware als die bestellte geliefert wird, auch für Schäden durch Befall von Krankheiten.

5. Rechte Dritter
Wir übernehmen keine Haftung für etwaige Rechte Dritter an der Reproduktion von Mustern oder Modellen, die uns von Kunden überlassen wurden. Auch im Wiederholungsfalle wird kein Gewohnheitsrecht begründet. Im Falle eines Einspruches Dritter wird unsere Lieferverpflichtung aufgehoben und wir sind berechtigt, eventuelle Vorarbeiten in Rechnung zu stellen.

6. Zahlung
Unsere Lieferungen sind bei Erfüllung rein netto zahlbar. Wir liefern in der Regel gegen Lastschrift oder auf Rechnung. Wird Vorauskasse vereinbart, so muss der Betrag am Tage der Lieferung zu unserer Verfügung stehen.

7. Eigentumsvorbehalt
a)    Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Ware bis zu ihrer vollständigen Bezahlung, bei Hingabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung. Falls der Käufer vor erfolgter Bezahlung der gelieferten Waren seine Zahlungen einstellt, hat der Verkäufer das Recht (Paragraf 46 der Konkursordnung) auf Aussonderung bzw. Abtretung des Rechtes auf Gegenleistung. Der Käufer ist bis zur völligen Bezahlung im Sinne der vorstehenden Bestimmungen zur Verfügung der Ware nur im Wege des Verkaufs im ordnungsgemäßen Geschäftsgang gegen angemessene Gegenleistung berechtigt. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware vor Erfüllung der Ansprüche des Lieferanten zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich von etwaigen Pfändungen Mitteilung zu geben.

b)    Für den Fall, dass die gelieferte Ware vermischt, verarbeitet oder sonst wie verändert wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum gemäß Paragraf 947 BGB. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware für eigene und fremde Rechnung gegen Feuer zu versichern. Die Forderung aus der Weiterveräusserung der Ware geht mit ihrer Entstehung auf den Verkäufer bis zu dessen voller Befriedigung über. Das Gleiche gilt für etwaige Forderungen aus dem Versicherungsvertrag.

8. Gerichtsstand
a)    Soweit eine Vereinbarung des Gerichtsstandes gesetzlich zulässig ist, gilt der Gerichtsstand Würzburg als vereinbart.

b)    Für den Fall, dass der Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus der Bunderepublik verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Würzburg vereinbart. Das Gleiche gilt für den Fall, dass Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden.

9. Es gilt deutsches Recht.

Stand  März 2012